ABR oder Beratungsstelle?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage.
    Habe mich letztes Jahr im April vom meinem Mann getrennt im Juni ist er dann entgültig ausgezogen, seitdem haben wir immer wieder Stress und das auch vor dem Kleinen.


    Da ich seit Anfang des Jahres, wegen der Scheidung in anwaltlicher Vertretung bin und ihm immer wieder die Vorfälle zwischen uns geschildert habe kam es dazu, dass er mir dazu riet, dass wir einen Antrag auf das ABR stellen. Der Eilantrag wurde abgelehnt. Ein Mitarbeiter vom JA kam zu mir um sich von meiner Situation ein Bild zu schaffen, rief im Kiga an und hatte einen Termin bei der Erziehungsberatungsstelle, bei der wir seit letztem Jahr November sind. Und stellt daraufhin den Bericht für das Familiengericht zusammen.


    Nun, gestern teilte mir die Dame von der Erziehungsberatungsstelle mit, dass die vom JA meinten, dass es nicht üblich (möglich) sei, parallel den Antrag laufen zu lassen und zu Beratungsstelle zu gehen.
    Also sollte ich doch den Antrag zurück stellen und ggf. diesen wieder stellen, wenn es nötig wäre und nach den Beratungsterminen (wenn die weiter keinen Erfolg haben)


    Zu der Situation, ich habe einen Freund, diesem verbietet er Kontakt zu unserem Kind zu haben und das gleiche äußert er auch dem Kind.


    Was mich heute mal wieder zu Rage bringt, was zwar nicht zu Thema gehört, aber es mich dermassen auf die Palme bringt. Ich habe einen altersgerechten Kindersitz gekauft, da ich selber kein Auto habe und damals mit meinem Freund noch nicht zusammen war, habe ich dem KV den Sitz unter der Bedingung gegeben, dass ich ihn jederzeit bekomme, wenn ich ihn benötige, aber seit Monaten, habe ich Probleme diesen Sitz zu bekommen. Heute sollte ich sogar schwören, dass wenn er mir den Sitz gibt, dass ich ihn wieder rausgebe, wie all die anderen Sachen die unser Kind benötigt und im Gegenzug würde ich auch alles erhalten was er noch hat. Falls ich nicht schwöre wird er mir nicht den Sitz geben.


    Wie würdet ihr euch verhalten hinsichtlich des ABR und den Beratungsterminen?
    Bis jetzt haben sie nicht wirklich Wirkung gezeigt, immer nur kurzzeitig.

  • Und warum dann der Antrag bei Gericht?


    Sofern es zum Aufenthalt des Kindes keine Streitereien gibt, lehnen die Gerichte dies gerne ab.

  • Wenn ihr Gemeinsames Sorgerecht habt, dann darf der Vater doch sein Kind auch vom Kiga abholen.
    Wenn der Vater schon angedroht hat,mit Kind Deutschland zu verlassen, dann hast du gute Chancen, das ABR zu erhalten.

  • Zitat

    Original von Its_me


    Nun, gestern teilte mir die Dame von der Erziehungsberatungsstelle mit, dass die vom JA meinten, dass es nicht üblich (möglich) sei, parallel den Antrag laufen zu lassen und zu Beratungsstelle zu gehen.
    Also sollte ich doch den Antrag zurück stellen und ggf. diesen wieder stellen, wenn es nötig wäre und nach den Beratungsterminen (wenn die weiter keinen Erfolg haben)


    Das ist vollkommener Quatsch! Natürlich geht beides parallel! Es ist sogar möglich, dass das Familiengericht eine Beratung empfiehlt. Es könnte aber auch das Verfahren während der Dauer des Beratungsprozesses aussetzen.


    Apropos:
    Was hat das Jugendamt mit der Erziehungsberatungsstelle zu besprechen? Die stehen unter Schweigepflicht! Hast Du dem Treffen zugestimmt oder hast Du die Mitarbeiter von der Schweigepflicht entbunden?


    Zitat


    Zu der Situation, ich habe einen Freund, diesem verbietet er Kontakt zu unserem Kind zu haben und das gleiche äußert er auch dem Kind.


    Das sind doch ganz gute Themen für gemeinsam Gespräche in der Erziehungsberatungsstelle.


    Zitat


    Heute sollte ich sogar schwören, dass wenn er mir den Sitz gibt, dass ich ihn wieder rausgebe, wie all die anderen Sachen die unser Kind benötigt und im Gegenzug würde ich auch alles erhalten was er noch hat. Falls ich nicht schwöre wird er mir nicht den Sitz geben.


    Das ist Kinderkacke! Dein Sitz gehört Dir und wenn er ihn nicht rausgibt, begeht er im Zweifel eine Unterschlagung!


    Zitat


    Wie würdet ihr euch verhalten hinsichtlich des ABR und den Beratungsterminen?
    Bis jetzt haben sie nicht wirklich Wirkung gezeigt, immer nur kurzzeitig.


    Ich denke, es ist ganz sinnvoll, auch weiterhin zur Beratung gehen.


    Gruß


    Grinsekatze :D

  • Ich habe mich eben nochmal mit der Dame der Erziehungsberatungsstelle besprochen.
    Wenn ich das ABR weiter laufen lasse wird sie nicht mehr weiter machen, da dann alles nur noch komplizierter ist als es eh schon ist.
    Sie rät mir davon ab. Da wird die Situation sonst vllt nie in den Griff bekommen.


    Ja, er kann dein Kleinen immer abholen, aber das ist nicht der Sinn der Sache, das er ihn rausreisst, wenn es anders abgesprochen ist.


    Ich muss mich für eines Entscheiden. Und das kann ich derzeit nicht.. ich denke ich werde auch nochmal meinen Anwalt um Rat fragen.


    Kinderkacke hin oder her, so ist er nun mal.. und dazu habe ich langsam kein Bock mehr..

  • Zitat

    Original von Its_me
    Ich habe mich eben nochmal mit der Dame der Erziehungsberatungsstelle besprochen.
    Wenn ich das ABR weiter laufen lasse wird sie nicht mehr weiter machen, da dann alles nur noch komplizierter ist als es eh schon ist.
    Sie rät mir davon ab.


    Na, da hat sich die Dame dann ja mal positioniert und versteckt sich nicht hinter (angeblichen) Äußerungen des Jugendamtes.


    Zitat


    Ich muss mich für eines Entscheiden. Und das kann ich derzeit nicht.. ich denke ich werde auch nochmal meinen Anwalt um Rat fragen.


    Das ist richtig! Aber was spricht dagegen, den Antrag erst zu stellen, wenn die Beratung erfolglos ist? Nimm doch den Vorschlag der Dame an!
    [/quote]


    Gruß


    Grinsekatze :D

  • Der Antrag ist schon seit Anfang Mai gestellt, es kam bis jetzt nur zu keiner Entscheidung.
    Ich muss mich entscheiden, ob ich weiter zur Beratung gehe oder den Antrag weiter laufen lasse.


    Falls ich den Antrag ruhen lassen will, kann ich ihn erst nach 6 Mon wieder aufnehmen. Und was ist wenn schon vorher der Fall eintritt, dass ich es brauche?
    Wenn ich den Antrag zurück nehme und dann doch wieder nach kurzer Zeit neu stelle ist es nach meiner Meinung vor dem Familiengericht unglaubwürdig. Oder meint ihr nicht auch?


    Zur Info:
    Die Dame rät davon ab, das ich den Antrag durchziehe, da er einem anderen Kulturkreis angehört und genauso denkt, dass er ein Recht hat jeder Zeit sein Kind zu sehen und abzuholen. Aber so ist das nicht, wenn beide beruflich zu tun haben, gibt es nun mal regeln.
    Ich verweigere ihm nicht seinen Sohn, wenn alles regelmäßig und abgesprochen ist.
    Zudem werde ihm nicht verweigern das Kind zu sehen, nur weil ich das ABR habe.

  • Zitat

    Original von Grinsekatze
    Das ist vollkommener Quatsch! Natürlich geht beides parallel! Es ist sogar möglich, dass das Familiengericht eine Beratung empfiehlt. Es könnte aber auch das Verfahren während der Dauer des Beratungsprozesses aussetzen.


    Apropos:
    Was hat das Jugendamt mit der Erziehungsberatungsstelle zu besprechen? Die stehen unter Schweigepflicht! Hast Du dem Treffen zugestimmt oder hast Du die Mitarbeiter von der Schweigepflicht entbunden?


    Ich denke, es ist ganz sinnvoll, auch weiterhin zur Beratung gehen.


    Es ist kein Quatsch, die ganzen Beratungstermine sind immer so anstrengend, so dass die Dame es niederlegen wird, wenn ich gerichtlich vor gehe.


    Ja, ich habe die Mitarbeiter der Schweigepflicht entbunden, da ich versuche Hilfe zu erhalten ...

  • Zitat

    Original von Its_me


    Es ist kein Quatsch, die ganzen Beratungstermine sind immer so anstrengend, so dass die Dame es niederlegen wird, wenn ich gerichtlich vor gehe.


    Deine Frage war, ob es richtig ist, dass man entweder an einer Beratung teilnimmt oder beim Gericht einen Antrag stellt und ob es richtig ist, dass beides nicht nebeneinander geht.


    Auf diese Frage habe ich Dir geantwortet!


    Ob nun die Tante von der Erziehungsberatungsstelle erschöpft ist oder nicht, mag ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall spielt es keine Rolle, wie das Befinden der Dame ist!


    Ich habe schon hunderte solcher Beratungsgespräche geführt und es war für mich zu keinem Zeitpunkt ein Anlass, die Beratung wg. meines Befindens abzusagen.


    Wenn ich auf privater Ebene arbeite, kann ich natürlich sagen, ich bin nicht zu weiterer Beratung bereit oder aber ich verlange eine "Schmutz"-zulage


    :D

  • Sie haben mich vor die Wahl gestellt, entweder oder.. es war die Dame der Erziehungsberatungsstelle und die Dame des JA..


    Nun bin ich so unter Druck, dass ich nicht mehr klar denken kann.
    Aber ich bin am überlegen, ob ich es nicht durchziehe mit dem ABR und ne Einzeltherapie mache und es mir nicht mehr bringt als wenn wir es gemeinsam machen.

  • Auf jeden Fall ist das schräg, was da von Seiten der Beratungsstelle erfolgt.


    Es ist ja die Frage, was Du klären willst? Wenn Du die Elternebene klären willst, ist die Erziehungsberatungsstelle gefragt. Wenn Du etwas für Dich klären willst, ist Einzeltherapie am Besten.


    Gruß


    Grinsekatze :D

  • Wir sind jetzt seit letztem Jahr Nov. dort und es hat sich noch wirklich was getan.
    Und da die Beratung von deren Seite eh weg fällt wenn ich mich für das ABR entscheide hat sich das ja schon erledigt.

  • Ich würde eine gemeinsame Sitzung mit allen "erwarten" und dann die gegenseitigen Erwartungen und Bedingungen klären. Dann weißt Du ja, was geht und was nicht.


    Ich finde da Klarheit ganz wichtig. Der Vater scheint ja rumzueiern. Du hast möglicherweise Erwartungen, die nicht erfüllt werden können und die Beratungstante glänzt auch nicht gerade durch Klarheit!


    Ciao


    Grinsekatze :D

  • Wir hatten am Montag erst einen Termin, da wo die Urlaubsplanung festgelegt wurde ( die der KV am nächsten Tag wieder umgeschmissen hat)


    Es ist klar was jeder will, aber es ändert sich nix..