Sorgerecht

  • Hallo,


    ich brauche wieder mal euere Hilfe
    es geht um Sorgerecht
    ich habe alleine das Sorgerecht für unsere Tochter, deswegen möchte ich als AE Elterngeldantrag für 14 Monate stellen, wie ist das wenn mein Ex irgendwann das Sorgerecht haben möchte?


    kann man das Sorgerecht noch ändern oder nicht mehr?


    vielen dank


    viele GRüße
    Gosi

  • hallo,


    ja, du kannst das sorgerecht teilen indem ihr beim jugendamt vorsprecht und einen entsprechenden antrag unterschreibt. dann wird dein ex auch das hälftige sorgerecht erhalten. kannst du eigentlich zu jedem beliebigen zeitpunkt nachholen.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ab dem Tag wo Du beim Jugendamt eine Zustimmungserklärung unterschreibst ist er dann auch Sorgeberechtigt. Aber eben nur wenn Du dem zustimmst.


    In Deinem Fall ist das vermutlich das beste, dass erst nach den 14 Monaten Elterngeld zu machen.


  • du solltest mit deinem ex das sorgerecht nicht teilen, das bringt auf dauer nur stress und ärger und funktioniert nicht.
    wenn du das sorgerecht einmal mit deinem ex teilst kann nur ein familiengericht diese entscheidung ändern. du selbst kannst es dann nicht mehr rückgängig machen. wegen jedem fetz müsstest du seine unterschrift erfragen. ob es eine kontoeröffnung ist, ein reisepass oder der einfache umstand das du umziehen willst. für all das und mehr brauchst du seine erlaubnis.
    das solltest du dir gründlich überlegen.

  • Zitat

    Original von chang



    du solltest mit deinem ex das sorgerecht nicht teilen, das bringt auf dauer nur stress und ärger und funktioniert nicht.


    Auch die 1.000.000ste Wiederholung dieses, hm, wie soll ich sagen.... Unsinns? macht es nicht besser und wahrer, chang. :hm...

    Einmal editiert, zuletzt von Leeloo ()

  • vielen dank für euere Hilfe


    es waren wichtig für mich jetzt die 14 Monate Elterngeld, denn ich habe kein Krippenplatz bekommen und wollte mit der kleinen zu Hause bleiben


    also ich werde mir das mit dem Sorgerecht noch mal überlegen, er besteht darauf, zwingen kann er mich nicht, oder?


    viele GRüße
    Gosi

  • Nein, kann er nicht, er ist darauf angewiesen, daß Du zustimmst,ohne Zustimmung der mutter kein Sorgerecht


    LG Minimotte

  • Hallo Gosi,
    das Elterngeld ist unabhängig vom alleinigen bzw. geteiltem Sorgerecht. Es ist entscheidend wo das Kind wohnt, genauso ist es mit dem Kindergeld. Wenn ihr beide Elterngeld beantragen würdet, bei geteiltem Sorgerecht, würde der es kriegen bei dem das Kind wohnt.


    Zwingen kann er Dich nicht aber fair wäre es vor allem gegenüber Eurem Kind.
    Biete ihm das gemeinsame Sorgerecht an und macht Beide gleichzeitig schriftlich klar, wie der Umgang aussehen soll und das das Kind bei Dir wohnen wird und klärt vorab schriftlich eine Universaleinverständniserklärung für Dinge wie Kontoeröffnung ect.


    Zitat

    Original von chang
    du solltest mit deinem ex das sorgerecht nicht teilen, das bringt auf dauer nur stress und ärger und funktioniert nicht.


    Das ist unreif und kann man nicht pauschalisieren. Dieses Machtgetue schadet mehr als es nutzt. Sollten keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen ist geteiltes Sorgerecht immer im Sinne des Kindes.


    Zitat

    Original von chang
    wegen jedem fetz müsstest du seine unterschrift erfragen. ob es eine kontoeröffnung ist, ein reisepass oder der einfache umstand das du umziehen willst. für all das und mehr brauchst du seine erlaubnis.
    das solltest du dir gründlich überlegen.


    Dies kann vorab auch geregelt werden mit einer Universaleinverständiniserklärung für bestimmte Dinge. Wenn gemeinsames Sorgerecht vorhanden ist es wohl auch wichtig das Beide bestimmte Dinge gemeinsam entscheiden.
    Nur weil man sich getrennt hat Das man zudem nicht einfach umziehen kann wie man es möchte dient auch dem Kinde.


    Vielleicht ist Dir das nicht klar chang. Kinder sind nicht Eigentum eines Elternteils !




    Viele Grüsse


    Czeltik

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Moin Moin zusammen,


    mir wurde vom JA davon abgeraten, das Sorgerecht zu teilen (unverheiratet). Man weiss nie, was noch kommt.


    In erster Linie ist es m.M. nach für das Kind mit Kinderaugen nicht wesentlich, wer das Sorgerecht hat (es wohnt halt bei Mama oder Papa und derjenige entscheidet halt gewisse Dinge). Wenn sich Ex-Partner halbwegs gut verstehen und der Umgang klappt, wird doch sowieso darüber gesprochen, welche Schule usw. Und wenn sich Ex-Partner nicht mehr verstehen, dann gibts halt die Probleme.


    Das Wesentliche für das Kind ist die Gestaltung des Umgangsrechts meiner Meinung nach.


    Und einen Umzug verhindern trotz gemeinsamen Sorgerechts stelle ich mir auch schwierig vor (wenn es um die hinterste Ecke Chinas geht schon, aber gehen wir mal nicht davon aus). Und Gründe für den Umzug werden dann wohl auch vorliegen (die auch für das Kindeswohl sprechen können).


    Alles in allem:


    Alleiniges Sorgerecht vereinfacht die Dinge erheblich (wovon ich auch natürlich ausgehe, dass nicht nach Äthiopien verzogen wird, das Kind in eine gute Schule angemeldet wird usw.). Und nen Reisepass beantragen kann ich auch alleine, wovon mein Kind keinen Schaden nimmt, wenn keine zweite Unterschrift benötigt wird.
    Mein Kind ist auch nicht mein Eigentum, aber Entscheidungen für ihn muss ich trotzdem treffen. Und dass das in erster Linie der macht, bei dem das Kind wohnt, ist doch wohl klar.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!


  • Einvernehmlich könnt Ihr über JA bzw. Familiengericht das Sorgerecht aufteilen. Stimmst Du als derzeitige alleinige Sorgerechtsinhaberin nicht zu, kann das andere Elternteil das beidseitige oder gar alleinige Sorgerecht versuchen einzuklagen. Dafür müssen wesentliche Gründe vorliegen, dass dem stattgegeben wird. Die Latte liegt höher als vorher, als Dir das alleinige Sorgerecht übertragen worden ist.


    Wenn der KV jetzt auch das Sorgerecht haben will, dann hat er ja Gründe dafür. Kennst Du die? Will er es haben, weil er stärker mitverantwortlich sein will (im positiven Sinne)? Oder weil er mit Deinen Entscheidungen unzufrieden ist und ggfls. sein Veto einlegen will? Bei ersterem kann es ein positives Signal sein und zum Wohle des Kindes und zur Entspannung zwischen den Elternteilen führen. Bei Zweiterem liegt hohes Streitpotential in der Luft.


    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • vielen dank für euere Antworten


    mein Ex möchte auch Sorgerecht haben, denn er will unbedingt am Leben des Kindes teil haben, er möchte mitentscheiden können.


    jetzt verstehen wir uns noch gut, aber wer weiß, wie das wird, wenn ich jemanden kennelernen werde ob das noch weiter so gut geht, oder wird er dann aus reiner Boshaftigekt Probleme machen, das kann niemand vorhersehen.


    aber wie gesagt, auf jedem Fall möchte ich erstmal die !4 Monate Elternzeit nutzen


    danke euch vielmals


    Grüße Gosi

  • Zitat

    Original von gosi
    Radex: er hat keine Interesse


    Schade. Ich dachte es wäre möglich weil Du geschrieben hast:


    "mein Ex möchte auch Sorgerecht haben, denn er will unbedingt am Leben des Kindes teil haben, er möchte mitentscheiden können."

  • Es widerspricht sich m.M. nach, daß er das Sorgerecht-haben-wollen damit begründet, am Kind teil haben zu wollen, aber die zwei Monate Elternzeit ablehnt mit: kein Interesse.


    Was denn nun? Interesse ja, oder nein, oder vielleicht, oder nur, wenn es ihm paßt???


    Fängt ja schon m.E. nach gut an! Da ja, da nicht.


    Und wenn es dann zu Spannungen (was wir nicht hoffen aber auch nicht ausschließen können) kommt, er das hälftige SR hat, dann krachts????


    Da hätte ICH schon jetzt ein mulmiges Gefühl. Du mußt es aber doch auch jetzt noch nicht entscheiden. Das kannst Du immer noch - nach reiflicher Überlegung - entscheiden.


    Mein Rat: Warte die Elternzeit ab und dann redet Ihr nochmals darüber. Sage ihm, daß Du es nicht gänzlich ausschließt (wenn es denn Dein Wunsch auch ist) das SR zu teilen, aber eben noch nicht jetzt. Und unter Druck (so scheint es für mich) würde ich mich nicht setzen lassen.

  • Hallo Gosi, dieser Satz


    Zitat

    Original von Czeltik
    das Elterngeld ist unabhängig vom alleinigen bzw. geteiltem Sorgerecht. Es ist entscheidend wo das Kind wohnt, .... Wenn ihr beide Elterngeld beantragen würdet, bei geteiltem Sorgerecht, würde der es kriegen bei dem das Kind wohnt.


    stimmt nicht ganz.


    Mela hat das in diesem Thread



    mal sehr anschaulich zusammen gestellt.


    Bei gemeinsamen Sorgerecht bekommst du nur 12 Monate Elterngeld, auch wenn ihr in getrennten Wohnungen lebt, es sei denn du hättest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nur wirst du dieses nicht über das Jugendamt erhalten, dafür brauchst du eine richterliche Entscheidung.


    Insoweit würde ich mir an deiner Stelle frühestens erst nach den 14 Monaten das GSR überlegen, wenn der Vater zwar mitentscheiden, aber nicht mitbetreuen will.

  • mclaneindiehard - danke
    so habe ich mir auch gedacht, erst nach den 14Monaten sich Gedanken über das GSR zu machen.


    Laternchen74 - ja so ist das Mitbestimmungsrecht - ja - 2 Monate Elternzeit zu nehmen - nein. nicht jeder Mann ist dazu geeignet sich fast ganzen Tag um das Kind zu kümmern und ich bestehe auch nicht daruf. ich mache das lieber selbe :)


    Grüße Gosi

  • mclaneindiehard
    Danke für die Korrektur ;)


    Zitat

    Original von gosi
    aber wie gesagt, auf jedem Fall möchte ich erstmal die !4 Monate Elternzeit nutzen


    und wieder einmal ein Machtspielchen um 2 Monate mehr Geld zu bekommen. :kopf


    Mach doch jetzt eine schriftliche Vereinbarung mit ihm, dass ihr nach den 14 Monaten gemeinsam zum Amt geht und er ihr dann die Sorgerechtsteilung festlegt. Dann hast Du deine 2 Monate Dein Geld und er sein halbiges Sorgercht.


    Zitat

    Original von gosi
    jetzt verstehen wir uns noch gut, aber wer weiß, wie das wird, wenn ich jemanden kennelernen werde ob das noch weiter so gut geht, oder wird er dann aus reiner Boshaftigekt Probleme machen, das kann niemand vorhersehen.


    und wer weiss wie Du dann drauf bist, ob Du dann nicht Boshaftig wirst ? wenn das Wörtchen wenn nicht wer ?


    Ist ja mal was neues...14 Monate Probezeit für den Vater :kopf


    Sorry, aber Du musst Dich nicht wundern wenn Du so reagierst das er Dir dann Steine in den Weg stellen könnte...

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Hi,


    Zitat

    Original von chang
    du solltest mit deinem ex das sorgerecht nicht teilen, das bringt auf dauer nur stress und ärger und funktioniert nicht.


    so ein Quatsch ... naja die Übermutter hat wieder gesprochen...hug. :bet


    Wenn man/frau die Paar- von der Elternebene trennen kann, geht das sehr wohl !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat

    Original von chang



    wenn du das sorgerecht einmal mit deinem ex teilst kann nur ein familiengericht diese entscheidung ändern.



    Bei einer Sorgeerklärung (gemeinsame elterliche Sorge) wird das Sorgerecht nicht geteilt, sondern gemeinsam ausgeübt!


    Im Übrigen solltest Du Deine Auffassung, die möglicherweise(?) für
    Dich zutreffend ist, nicht verallgemeinern.


    Grinsekatze :D