Ehegattenunterhalt..

  • Hi,


    Zitat

    Original von Volleybap
    Stopp, verwechselt hier nichts. Ehegattenunterhalt ohne Ehevertrag ist eine andere Sache als im Ehevertrag festgehaltener Ehegattenunterhalt.


    Der Ehevertrag ist hier zu sehen, wie ein Beschluß, oder besser ein Vergleich.
    NUR durch Abänderungsklage sind diese veränderbar.
    Der Unterhalt verringert sich, weil das Kind dann schon älter ist, Dies ist auch vernünftig. Da gehts es nach meiner Meinung nach, um den Betreuungsunterhalt. UND nicht um Aufstockungsunterhalt.
    Betreuungsunterhalt ist u.U. auch noch zu zahlen, wenn eine eheähnliche Gemeinschaft besteht !
    Dagegen spricht (neues UG), das Alter des Kindes. Wenn länger betreut werden muß, so muß die Beklagte(randy), dies nachweisen.
    Dann gelten u.a. auch die Leitlinien des ziuständigen OLGs.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Dann lass das Ding mal ruhig auf Dich zukommen. Von Deiner Seite aus nichts zustimmen. Kommt die Klage, dann zu RA. Den allerdings schon vorher aussuchen. Denn alles muss innerhalb von 14 Tage passieren...


    In der etwaigen Klageschrift muss Dein Ex dann auch mal Argumente bringen.
    Wenn Du ihm vorher schon/jetzt Gegenargumente lieferst, kann er/sein Anwalt sich drauf vorbereiten.
    Also warte ab und guck einfach, ob er einen Anwalt findet, der an ihm Geld verdienen will.
    Was nicht geht von seiner Seite: Geld einfach kürzen. Dagegen kannst Du im Falle eines Falles sofort klagen.
    Nur um das "Feld abzustecken".


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • `Danke volleybap ,
    darum geht es mir , wir haben den Ehevertrag ja nicht gerade beim Bäcker nebenan abgeschlossen , und schließlich hat er ja seinen nicht kleinen Nutzen daraus gezogen..
    Lg

  • Sein Anwalt hatte mich bereits aufgefordert inerhalb von 14 Tagen auf den EU zu verzichten , habe dem natürlich nicht zugestimmt !

  • Hi,


    @bap, @randy, also wenn EX nun schon mit der eheähnlichen Gemeinschaft argumentiert, dann dürfte da was im Busch sein.
    Er hat das Feuer eröffnet, und hat den Kampfanzug an ...
    @randy suche dir gleich einen RA !
    Deine Chance ist der BU, da die Richter noch die "alte Denke" drauf haben !
    Guck dir auch mal die Leitlinien deines OLG an.


    Ich gebe zu Bedenken @randy, wenn EX genügend Knete hat, dann kann er durchaus die eheähnliche Gemeinschaft nachweisen, wie gesagt durch einen Detektiv.


    Außerdem meinst du, daß der EX nicht, durch seinen RA beraten
    worden wäre ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • eine Chance ist der BU, da die Richter noch die "alte Denke" drauf haben !


    Sorry was ist BU ??


    Er hat zur Beweiskraft ständig das Kind befragt !!

  • Habe zudem auch nie bestritten einen Freund zu haben , wir wohnen auf dem Land und da kennt jeder jeden .
    Habe mit soetwas gar nicht gerechnet da ich ja auch den Vertrag habe ...

  • Zitat

    Original von Randy
    Er hat zur Beweiskraft ständig das Kind befragt !!

    :radab


    Wie bitte? Na das ist ja ne dolle Grundlage für ne Abänderungsklage..... :lach


    ......lass den mal machen und besorg Dir einen guten Anwalt!

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Hi,


    Zitat

    Original von Randy
    Sorry was ist BU ??


    Betreuungsunterhalt !
    Ehegattenunterhalt=
    Betreuung- oder Aufstockung- oder Krankheit- oder Ausbildungsunterhalt ;)


    Das Kind zu befragen ist natürlich nicht gut ...
    Bist du dir sicher, daß das Kind nicht mal von sich aus was gesagt hat ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Er hat dem Kind gesagt komm wir schwören :radab uns immer alles zu sagen und nur die Wahrheit !!
    und wenn du uns nichts mehr erzählst dann erzählen wir Dir auch nichts mehr !! :radab :radab

  • Zitat

    Original von Randy
    Er hat dem Kind gesagt komm wir schwören :radab uns immer alles zu sagen und nur die Wahrheit !!
    und wenn du uns nichts mehr erzählst dann erzählen wir Dir auch nichts mehr !! :radab :radab


    :kotz

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Er hat dem Kind gesagt komm wir schwören :radab uns immer alles zu sagen und nur die Wahrheit !!
    und wenn du uns nichts mehr erzählst dann erzählen wir Dir auch nichts mehr !! :radab :radab

  • Zitat

    Original von Randy
    Sein Anwalt hatte mich bereits aufgefordert inerhalb von 14 Tagen auf den EU zu verzichten , habe dem natürlich nicht zugestimmt !


    Das kannst Du auch in die Tonne treten. Das ist ein Versuch der Einschüchterung.
    Mit dem Schreiben und dem Ehevertrag kannst Du Dich dann aber langsam Richtung Anwalt aufmachen. Dem Ex scheint es Ernst zu sein. Aber wie gesagt: Wenn nicht entsporechende Klausel im Ehevertrag eine Änderung beinhaltet, stehst Du recht gut da.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe dem Kind gesagt das sie über sich gern etwas erzählen darf , aber nichts über unser Privatleben , da daran natürlich seinerseits mehr Interesse besteht als an dem des Kindes in den 8 Jahren !

  • Hey, Sorry aber muß jetzt ...
    Danke für die tolle Runde , tat gut , mit Euch lieben. Schaue heute Abend noch mal vorbei...


    Tschau Randy

  • Zitat

    Original von Volleybap
    Wenn nicht entsporechende Klausel im Ehevertrag eine Änderung beinhaltet, stehst Du recht gut da.


    Sehe ich nicht so. Dafür ist die Abänderungsklage ja da, und der Beschluß/Vergleich gilt dann. Der entsprechende Passus im Ehevertrag gilt dann als aufgehoben.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Nochmals nein. Änderungsklagen sind bei Vereinbarungen vor Gericht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wie oben beschrieben. Aber hier ist im Vorfeld, bei Ehebeginn ein Vertrag geschlossen worden. Wenn der nicht gegen die guten Sitten verstößt, also einseitiger Bevorzugung einer Partei, ist der Vertrag gültig. Der Ex von Randy kann nicht hingehen und X Jahre die Vorteile kassieren, um dann bei Bedarf das, wo er in Leistung treten muss, zu verändern. Das wäre eine absolute Benachteiligung. Wenn dies nicht ausdrücklich im Ehevertrag festgehalten, sehe ich keine Chance für eine Kürzung des Unterhalts.


    Ich würde ja auch lachen, wenn im Rentenalter die Behörde kommt und will meine Rente kürzen, nur weil ich im Lotto gewonnen habe (träum...).


    Nein. Verträge haben in Deutschland Bestandschutz.
    Die Änderungsklage betrifft Unterhaltsvereinbarungen, die vor Gericht getroffen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Situation. Sie sind bewusst nicht unbegrenzt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi bap,


    ich nochmal....


    Auch die alten Verträge müssen sich an an der neuen Rechtsprechung messen.
    z.B. gibt´s auch kein Altersphasenmodell mehr.
    Ich sehe da trotzdem Chancen, die ihm wohl auch sein RA erklärt hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich denke, es sind zwei Paar Schuhe: Ein rechtsgültiger Ehevertrag, der dann auch Bestandsschutz genießt, so er nicht sittenwiedrig ist. Auf der anderen Seite neue gesetzliche Regeln zum Unterhalt, die für die "normale Zugewinngemeinschaft" nach BGB gelten.


    Ich denke, der RA versucht einmal, Druck zu machen und hofft, die Ex-Frau gibt klein bei. Die vertragliche Regelung war bei Vertragsabschluss nicht der "Zugewinngemeinschaft" entsprechend. Das war bewusst gewollt. Und der Vertrag war bewusst auf eine lange Laufzeit - lebenslang - angelegt. Sich da dann darauf zu berufen, er sei im tragenden Teil für die Frau - Unterhalt - ungültig, weil sich die Gesetzesgrundlage bei der Zugewinngemeinschafrt verändert hat, dies ist ein abenteuerlicher Versuch. Sollte das durchkommen, bricht das gesamte Vertragswesen zusammen.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.