Hallo,
kann mir jemand sagen wie das mit der Verteilung der Steuerrückzahlung bei Steuerklasse 3 und 5 ist.
Mein Ex meint es wird nach Steuerzahlung verteilt.Ich finde das aber nicht gerecht weil ich jeden Monat einen Steuernachteil von 200 € hatte und er einen erheblichen Vorteil da wäre doch teilen eigentlich gerchter.
Und gleich noch eine Frage kann man die Belege für das Finanzamt auch getrennt einsenden? Ich will nicht das seine Neue meine Unterlagen einsieht.Wenn ich ihm meine Belege gebe muß ich das aber befürchten.
LG Judie
Steuerückzahlung
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Verstehe ich das richtig: Ihr seid getrennt und macht gemeinsam die Einkommenssteuererklärung? Du hattest bisher die 5?
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ja genau, wir leben seid 02.08 getrennt
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Du kannst auch deine Erklärung alleine abgeben. Das Finanzamt gibt dir diesbezüglich Auskunft, zumindest habe ich damals diese Auskunft erhalten.
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ich geb meine erklärung auch einzeln ab, obwohl wir noch verheiratet sind (allerdings seit Mai 07 getrennt). Ich hab für 07 die Klassen von 3/5 auf 4/4 ändern lassen... geht allerdings nur mit seiner Zustimmung, wobei er verpflichtet ist, dich steuerlich auch möglichst gut zu stellen. Sollte er sich weigern, ist er dir gegenüber halt mehr unterhaltspflichtig (sagte mir meine Anwältin damals).
Seit 01/08 hab ich nun Steuerklasse 2. Das geht immer zum Jahresanfang, nicht unter dem Jahr, hab ich leider erfahren müssen.Toi, toi, toi!
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Aber trotzdem die Zusammenveranlagung ? Ich hab ja nichts davon wenn er Nachzahlen muß.
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nein, ihr werdet dann getrennt veranlagt. Is zumindest bei mir so.
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Wenn die Gefahr besteht, dass eine Nachzahlung errechnet wird, würde ich einer Zusammenveranlagung nicht zustimmen. Du kannst jederzeit deine Eigene abgeben.
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danke, das mit den Steuerklassen hat man mir auch so gesagt.Ich hab jetzt die 1 ab Januar und damit geht es mit schon viel besser.Nur seh ich eigentlich nicht ein das ich die Nachteile von 5 hatte und dann keinen Ausgleich bekommen soll
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Ich hab die Steuerklärung selber gemacht aber noch nicht abgeschickt,die Rückzahlung wäre etwa 3000€ bei zusammen bei getrennt müßte er 1700€ nachzahlen ich bekäme 2700 zurück
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Und warum überlegst du dann noch?
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Sorry aber wenn du Alleinerziehend bis und nicht mit einem anderen Mann zusammen lebst dann steht die die Lohnsteuer Klasse 2 zu!!!
LG
frank -
ich glaube er hat ein recht auf die zusammenveranlagung
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Hat er nicht!
Lass dir das nicht von deinem Ex einreden. Eine Zusammenveranlagung wäre natürlich für ihn sehr viel besser......... -
wenn du nachweisen kannst über das Einwohnermeldeamt das du mit den Kindern alleine lebst dann tagen die, die dir die Klasse 2 auf deiner Lohnsteuerkarte ein. hab ich auch so gemacht.
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danke für die Hilfe
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Die Meldung des Getrenntlebens beim Finanzamt ist sogar Pflicht. Es gibt die Möglichkeit des Ausgleichs, frag mal nen Anwalt.
Grüße jaso